Die Macht
des Bürokratiemonsters
Bürokratieabbau jetzt
Die Wellpappenindustrie ist ein verlässlicher Pfeiler der deutschen Wirtschaft. Sie nimmt beim Auf- und Ausbau einer funktionierenden Kreislaufwirtschaft eine Vorreiterrolle ein. Mit innovativen und nachhaltigen Verpackungen schont sie aktiv Ressourcen und kann erdölbasierte Materialien durch Alternativen auf pflanzlicher Rohstoffbasis ersetzen. Doch die zunehmende und unübersichtliche Regelungsflut aus Gesetzen und Verordnungen hemmt das Innovationspotenzial der mittelständisch geprägten Wellpappenindustrie. Angesichts der anhaltend schwierigen Wirtschaftslage braucht es dringend spürbare politische Entlastungen, um Wachstum, Nachhaltigkeit und Innovationskraft zu fördern.
Der VDW möchte daher konstruktive Impulse für einen wirksamen Bürokratieabbau setzen.
Einblicke in die Bürokratiebelastung
Die folgende Übersicht zeigt beispielhaft gesetzliche Anforderungen und geltende Empfehlungen, mit denen die Wellpappenindustrie bereits heute umgehen muss – oder auf deren baldige Einführung sie sich mit erheblichem Aufwand vorbereitet. Die übergeordneten Zielsetzungen sind dabei wichtig und unterstützenswert. Problematisch wird es, wenn die Vorgaben zur Umsetzung praxisfern und kaum noch erfüllbar sind. Besonders die wachsenden Berichtspflichten stellen mittelständisch geprägte Branchen wie die Wellpappenindustrie vor große Herausforderungen.
Lösungsvorschläge für eine effektive Bürokratieentlastung
Bürokratiecheck durchführen und Berichtspflichten zusammenführen
Bestehende und künftige Vorgaben sollten einem umfassenden Bürokratiecheck unterzogen werden, um doppelte und unnötige Berichtspflichten und Aufwände zu identifizieren und zusammenzuführen. Das betrifft maßgeblich die Anforderungen, die sich aus dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), der europäischen Lieferkettenrichtlinie (Corporate Sustainability Due Diligence Directive – CSDDD), der EU-Richtlinie zur Unternehmens-Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive– CSRD) sowie der EU-Verordnung über entwaldungsfreie Produkte (European DeforestationRegulation – EUDR) ergeben. Eine neue Bundesregierung sollte daher die schnelle Umsetzung des von EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen angekündigten „Omnibus-Gesetzes“ zur Überarbeitung von CSRD, CSDDD und der EU-Taxonomieverordnung im Sinne eines effektiven Abbaus bürokratischer Hürden dringend unterstützen.
Bürokratische Selbstbeschränkung auf EU-Ebene
Gemäß dem Jahresbericht 2023 des Nationalen Normenkontrollrates (NKR) der Bundesregierung können seit der Einführung der „One in one out“-Regel 2015 immer noch 56 Prozent der laufenden Belastungen für die Wirtschaft auf die Umsetzung von EU-Regelungen zurückgeführt werden¹. Die Bundesregierung sollte sich daher auf europäischer Ebene mit Nachdruck für bürokratische Selbstbeschränkung einsetzen, um die notwendigen Anforderungen an Unternehmen auf das tatsächlich notwendige Mindestmaß zu beschränken. Das sollte bereits bei der Erarbeitung von EU-Richtlinien in den Ratsarbeitsgruppen gelten.
¹ Nationaler Normenkontrollrat (NKR) (2024): Jahresbericht 2023. Weniger, einfacher, digitaler. Dokument ansehen
1:1-Umsetzungen von EU-Recht
Meist sind auf Grundlage neuer Vorgaben des EU-Rechts auch national rechtliche Anpassungen oder Neu-Regelungen notwendig. Die Bundesregierung sollte sich dabei gemäß der Empfehlung des NKR klar zu 1:1-Umsetzungen von EU-Recht bekennen¹, also mögliche nationale Handlungsspielräume nur mit Augenmaß nutzen.
¹ Nationaler Normenkontrollrat (NKR) (2024): Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrats zur Anhörung zum Bürokratieabbau des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages am 21.02.2024, Dokument ansehen
Einheitliche Standards und zentrale Schnittstellen
Um Unternehmen bei der Erfüllung ihrer bürokratischen Aufwände zu entlasten, sollten insbesondere für Registrierungs-, Berichts- und Dokumentationspflichten einheitliche nationale oder europäische Standards und zentrale Schnittstellen geschaffen werden. Statt sich beispielsweise auf Grundlage der EU-Verpackungsverordnung (PPWR) in allen Mitgliedstaaten, in denen ein Unternehmen aktiv ist, in einem eigenen Herstellerregister zu registrieren, sollte es ein zentrales, europäisches Register geben, in dem die Daten zentral hinterlegt und an die Mitgliedstaaten übermittelt werden können.
Zusammenarbeit der Behörden
Zum Bürokratieabbau trägt auch eine verbesserte Zusammenarbeit von Behörden bei. So sollte dafür gesorgt werden, dass Unternehmen nicht dieselben Informationen auf Basis unterschiedlicher Vorgaben mehrfach an verschiedene Stellen übermitteln müssen.
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